Mitbestimmung bei Einsatz von KI

Warum KI ohne starke Arbeitnehmer*innenrechte zur Gefahr wird – und mit Mitbestimmung zur Chance werden kann.
Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr. Sie ist Realität in Büros, Betrieben, Verwaltungen, Logistikzentren, Krankenhäusern und Produktionshallen. Algorithmen entscheiden über Schichtpläne, Software bewertet Leistungen, KI-Systeme sortieren Bewerbungen vor, überwachen Arbeitsprozesse oder berechnen Prognosen über Krankmeldungen, Produktivität und Personalbedarf. Was auf den ersten Blick nach Effizienz, Fortschritt und Innovation klingt, bedeutet für viele Beschäftigte vor allem eines: mehr Druck, mehr Kontrolle und weniger Transparenz.

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb klar: Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt ist keine rein technische Frage. Er ist eine zutiefst politische Frage. Es geht um Macht, um Kontrolle, um Verteilung von Gewinnen – und um die Würde der arbeitenden Menschen. Genau hier kommt die Mitbestimmung ins Spiel.

KI ist nicht neutral – sie folgt Interessen
Ein zentraler Irrtum in der öffentlichen Debatte ist die Vorstellung, KI sei objektiv oder neutral. Das Gegenteil ist der Fall. KI-Systeme werden von Menschen entwickelt, mit Daten gefüttert und mit konkreten Zielen programmiert. Und diese Ziele sind im Kapitalismus fast immer gleich: Kosten senken, Leistung steigern, Risiken minimieren, Gewinne maximieren.

Wenn Unternehmen KI einsetzen, geschieht das selten aus Menschenfreundlichkeit. Viel häufiger geht es darum, Arbeitskraft besser auszuwerten, Arbeitsprozesse zu beschleunigen oder Personal einzusparen. Beschäftigte werden dabei zunehmend zu Datenpunkten: messbar, vergleichbar, bewertbar. Was früher der direkte Vorgesetzte entschieden hat, übernimmt heute ein Algorithmus – oft unsichtbar, unangreifbar und ohne nachvollziehbare Begründung.

Gerade deshalb ist es brandgefährlich, KI-Einführung als rein „betriebswirtschaftliche Entscheidung“ zu behandeln. Wer KI ohne Mitbestimmung einführt, verschiebt Macht massiv zugunsten der Arbeitgeberseite.

Neue Technologien, alte Konflikte
Historisch gesehen ist das nichts Neues. Jede große technologische Umwälzung – von der Dampfmaschine über das Fließband bis zur Digitalisierung – wurde von Arbeitgebern genutzt, um Arbeitsprozesse stärker zu kontrollieren. Fortschritt war selten automatisch sozialer Fortschritt. Dieser musste hart erkämpft werden.

Auch bei KI gilt: Ohne Gegenmacht der Beschäftigten droht eine neue Qualität der Ausbeutung. Denn KI ermöglicht nicht nur punktuelle Überwachung, sondern permanente, lückenlose Kontrolle. Arbeitsgeschwindigkeit, Pausenzeiten, Kommunikationsverhalten, sogar emotionale Zustände können erfasst und ausgewertet werden. Die Grenze zur totalen Leistungsüberwachung ist fließend.

Gewerkschaften wissen aus Erfahrung: Wo Technik unreguliert bleibt, zahlen Beschäftigte den Preis – mit Stress, Angst, Entfremdung und Arbeitsplatzverlust.

Mitbestimmung ist kein Innovationshemmnis – sondern Voraussetzung für gute Arbeit
Arbeitgeber argumentieren gern, Mitbestimmung bremse Innovation. Das ist eine alte Erzählung – und sie ist falsch. Mitbestimmung sorgt nicht dafür, dass Technik verhindert wird, sondern dass sie sozial gestaltet wird.

Gerade bei KI ist Mitbestimmung unverzichtbar, weil:

  • Transparenz fehlt: Viele KI-Systeme sind Black Boxes. Beschäftigte wissen nicht, welche Daten erhoben werden und wie Entscheidungen zustande kommen.
  • Fehlentscheidungen reale Folgen haben: Ein Algorithmus, der jemanden als „leistungsschwach“ einstuft, kann über Versetzung, Abmahnung oder Kündigung entscheiden.
  • Machtasymmetrien wachsen: Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert den Betrieb.

Mitbestimmung bedeutet hier: Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen müssen mitentscheiden, ob, wie und wofür KI eingesetzt wird. Nicht nachträglich, sondern von Anfang an.

Schutz der Menschenwürde im digitalen Betrieb
Aus linker Perspektive ist klar: Arbeit ist mehr als ein Produktionsfaktor. Menschen sind keine Maschinen, keine Datensätze und keine Variablen in Optimierungsmodellen. Der Einsatz von KI darf niemals dazu führen, dass Beschäftigte entmenschlicht werden.

Deshalb müssen klare rote Linien gezogen werden:

  • Keine KI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle ohne Zustimmung der Beschäftigten
  • Keine automatisierten Personalentscheidungen ohne menschliche Verantwortung
  • Kein Einsatz von KI zur Disziplinierung oder Einschüchterung von Arbeitnehmer*innen
  • Kein Datenraub unter dem Deckmantel von Effizienz

Mitbestimmung ist hier kein „Nice-to-have“, sondern ein Schutzschild gegen digitale Willkür.

Qualifizierung statt Verdrängung
Ein weiteres zentrales Thema ist die Angst vor Arbeitsplatzverlust. KI wird Tätigkeiten verändern und teilweise ersetzen – das ist Realität. Aber die entscheidende Frage lautet: Wer trägt die Kosten dieses Wandels?

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar: Nicht die Beschäftigten dürfen die Verlierer der KI-Revolution sein. Wenn KI Produktivität steigert, dann muss diese Produktivität allen zugutekommen – durch Arbeitszeitverkürzung, bessere Arbeitsbedingungen und sichere Beschäftigung.

Mitbestimmung bedeutet hier:

  • Recht auf Qualifizierung und Weiterbildung
  • Mitentscheidung über neue Arbeitsprofile
  • Sicherung von Beschäftigung statt Kahlschlag
  • Soziale Abfederung statt technologischem Darwinismus

KI darf kein Instrument der Entsolidarisierung werden.

Demokratie endet nicht am Werkstor – auch nicht im Algorithmus
Ein oft übersehener Punkt: KI verändert nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch Machtstrukturen im Betrieb. Entscheidungen werden ausgelagert – an Systeme, die sich demokratischer Kontrolle entziehen. Das untergräbt betriebliche Demokratie.

Wenn Algorithmen über Einsatzzeiten, Leistungsbewertungen oder Beförderungschancen entscheiden, ohne dass Beschäftigte Einfluss nehmen können, dann wird Mitbestimmung ausgehöhlt. Deshalb muss gelten: Was früher mitbestimmungspflichtig war, bleibt es auch im digitalen Zeitalter.

Mitbestimmung muss sich auf Algorithmen, Software und Daten erstrecken. Alles andere wäre Kapitulation vor der Technik.

Betriebsräte haben ein gesetzlich verbrieftes Mitbestimmungsrecht bei KI
Mitbestimmung bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz ist nicht nur eine politische Forderung oder gewerkschaftliche Haltung – sie ist geltendes Recht. Betriebsräte haben bei der Einführung und Anwendung von KI-Systemen im Betrieb klare Mitbestimmungsrechte, die Arbeitgeber weder ignorieren noch umgehen dürfen.

Zentral ist dabei das Betriebsverfassungsgesetz. Immer dann, wenn KI-Systeme dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen oder zu bewerten, greift das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Und genau das ist bei den meisten KI-Anwendungen der Fall – sei es bei automatisierten Schichtplanungen, Leistungskennzahlen, algorithmischen Zielvorgaben, Bewerberauswahl oder Personalsteuerung.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber behauptet, die KI diene „nur der Unterstützung“ oder „nur der Planung“. Entscheidend ist allein, ob die Technik objektiv geeignet ist, Rückschlüsse auf Beschäftigte zuzulassen. Schon diese Eignung löst das Mitbestimmungsrecht aus – unabhängig davon, wie der Arbeitgeber die Software bezeichnet oder vermarktet.

Besonders wichtig:
Der Betriebsrat muss vor der Einführung beteiligt werden. Eine nachträgliche Information reicht nicht aus. Arbeitgeber dürfen keine vollendeten Tatsachen schaffen, keine Testphasen „durch die Hintertür“ starten und keine Pilotprojekte ohne Zustimmung durchführen. Auch „externe Systeme“ oder „Konzernlösungen“ entbinden nicht von der Mitbestimmungspflicht.

Darüber hinaus haben Betriebsräte ein Recht auf umfassende Information. Sie müssen wissen:

  • welche KI-Systeme eingesetzt werden sollen
  • welche Daten verarbeitet werden
  • zu welchen Zwecken die KI genutzt wird
  • welche Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Leistungsbewertung zu erwarten sind

Ohne diese Informationen ist eine echte Mitbestimmung unmöglich – und genau deshalb ist Transparenz kein Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern eine rechtliche Pflicht.

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar:
Mitbestimmung bei KI ist kein Verhandlungsangebot, sondern eine rote Linie. Wo Arbeitgeber versuchen, KI ohne Zustimmung des Betriebsrats einzuführen, geht es nicht um Innovation, sondern um Machtverschiebung zulasten der Beschäftigten.

Betriebsräte sind deshalb gut beraten, bei KI-Projekten frühzeitig klarzustellen:
Ohne Mitbestimmung keine Einführung. Ohne Zustimmung kein Algorithmus.

Politische Verantwortung und gesellschaftliche Dimension
Der Einsatz von KI in Betrieben ist kein isoliertes Thema. Er steht im Kontext wachsender sozialer Ungleichheit, neoliberaler Umverteilung und autoritärer Tendenzen. Wer Arbeit immer stärker überwacht, standardisiert und entwertet, bereitet den Boden für Entfremdung und Frustration – ein Einfallstor für rechte Ideologien.

Gewerkschaften und linke Politik haben deshalb eine doppelte Aufgabe: Sie müssen Beschäftigte konkret schützen und gleichzeitig eine gesellschaftliche Vision entwickeln, in der Technik dem Menschen dient – und nicht umgekehrt.

KI kann helfen, Arbeit sicherer, gesünder und sinnvoller zu machen. Aber nur dann, wenn sie demokratisch kontrolliert wird.

Fazit: Mitbestimmung ist die rote Linie
Künstliche Intelligenz wird die Arbeitswelt verändern – ob wir wollen oder nicht. Die entscheidende Frage ist nicht, ob KI kommt, sondern unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird.

Ohne Mitbestimmung wird KI zum Herrschaftsinstrument.
Mit Mitbestimmung kann KI ein Werkzeug für gute Arbeit sein.

Aus gewerkschaftlicher Sicht muss deshalb klar sein:
Keine KI ohne Mitbestimmung. Keine Digitalisierung ohne Demokratie. Keine Innovation auf Kosten der Beschäftigten. Die Zukunft der Arbeit darf nicht den Algorithmen überlassen werden – sie gehört den Menschen, die sie tagtäglich leisten.

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