Betriebliches Eingliederungsmanagement – Warum nachhaltige Maßnahmen notwendig sind

In der modernen Arbeitswelt sind gesundheitliche Belastungen für Beschäftigte allgegenwärtig. Psychische und physische Erkrankungen führen nicht selten zu längeren Arbeitsausfällen, die sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Unternehmen gravierende Folgen haben. Um Beschäftigte nach längerer Krankheit erfolgreich in den Arbeitsprozess zu integrieren, sieht das Sozialgesetzbuch IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Gewerkschaften setzen sich aktiv für die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen ein, um nachhaltige Lösungen für die betriebliche Gesundheitssicherung zu schaffen.

Rechtlicher Rahmen und Verpflichtung der Arbeitgeber

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person dauerhaft zu sichern und einer erneuten Erkrankung vorzubeugen. Arbeitgeber müssen gemeinsam mit den Beschäftigten und – falls gewünscht – unter Einbeziehung des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung individuelle Maßnahmen erarbeiten, um die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Gewerkschaftliche Position: Prävention statt Reaktion

Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern eine präventive und nachhaltige Umsetzung des BEM. Dabei geht es nicht nur darum, erkrankte Beschäftigte wieder einzugliedern, sondern auch um die grundlegende Verbesserung von Arbeitsbedingungen, um Erkrankungen frühzeitig zu vermeiden. Wichtige Forderungen der Gewerkschaften beinhalten:

  • Verbindliche betriebliche Gesundheitsförderung: Arbeitgeber müssen stärker in die Pflicht genommen werden, präventive Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, psychologische Betreuung und flexible Arbeitszeitmodelle zu implementieren.
  • Stärkung der Mitbestimmung: Betriebsräte und Gewerkschaften müssen eine zentrale Rolle im BEM-Prozess einnehmen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.
  • Schutz vor Diskriminierung: Niemand darf aufgrund von Krankheit benachteiligt oder gar gekündigt werden. Gewerkschaften setzen sich für einen besseren Kündigungsschutz während und nach der Wiedereingliederung ein.
  • Vermeidung von Leistungsdruck und Stigmatisierung: Die Wiedereingliederung muss schrittweise erfolgen, ohne dass Beschäftigte unter Druck gesetzt werden, sofort wieder volle Leistung zu erbringen.

Herausforderungen in der Praxis

Trotz der gesetzlichen Vorgaben gibt es in der Praxis erhebliche Defizite in der Umsetzung des BEM. Häufig wird das Verfahren von Arbeitgebern nur als Formalität betrachtet, anstatt es als Chance zur langfristigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu nutzen. Beschäftigte berichten immer wieder von unzureichender Unterstützung oder gar negativen Konsequenzen nach der Inanspruchnahme eines BEM-Verfahrens. Gewerkschaften fordern deshalb eine stärkere Kontrolle und Sanktionen für Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.

Fazit: BEM als Chance für eine gerechtere Arbeitswelt

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein essenzielles Instrument, um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sichern. Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist es unerlässlich, dass BEM nicht als bloße Pflichterfüllung betrachtet wird, sondern als ein zentrales Element einer sozialen und mitarbeiterfreundlichen Unternehmenskultur. Nur durch präventive Maßnahmen, eine konsequente Mitbestimmung und einen echten Schutz der Beschäftigten kann das BEM seine volle Wirkung entfalten und zu einer gerechteren und gesünderen Arbeitswelt beitragen.

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